Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Antrag auf Berufung im Klageverfahren des Bund Naturschutz gegen die Errichtung eines Wasserkraftwerkes im Flussbett der Iller in Höhe von Dietenheim abgelehnt. Das ist das Ende eines nunmehr drei Jahre dauernden Rechtsstreites, teilt der Kreisverbands-Geschäftsführer Bernd Kurus-Nägele mit.

Keine weiteren rechtlichen Mittel möglich

Weitere rechtliche Mittel sind für den Bund Naturschutz Bayern nicht mehr möglich. Die Umweltschützer hatten in ihrem Antrag auf Berufung ausgeführt, dass das Projekt gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie verstoße und das „Verschlechterungsverbot“ und das „Verbesserungsgebot“ vom Verwaltungsgericht Sigmaringen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.